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   BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 16.01   

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https://dejure.org/2001,14311
BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 16.01 (https://dejure.org/2001,14311)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2001 - 7 B 16.01 (https://dejure.org/2001,14311)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2001 - 7 B 16.01 (https://dejure.org/2001,14311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Verwaltungsgerichts zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens - Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung als Verfahrensfehler im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 16.01
    So sind Modernisierungsarbeiten, die grundsätzlich nicht zu dem notwendigen Instandsetzungsbedarf gehörten, dem unabweisbaren Finanzierungsbedarf zugerechnet worden, wenn der Eigentümer sie insbesondere auf Grund staatlicher Anordnung oder vertraglicher Verpflichtung vornehmen musste (Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 S. 95).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 16.01
    Nur unter dieser Voraussetzung käme ein Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) und damit ein Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO in Betracht (vgl. Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 zu sog. Indiztatsachen).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 16.01
    W. vollständig saniert war (zu den Voraussetzungen einer Aufklärungsrüge vgl. Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 16.01
    Mit einer derartigen Erklärung nach Durchführung der Beweisaufnahme hat sie zu erkennen gegeben, dass die Anträge nicht vorweg, sondern erst dann beschieden werden sollen, wenn die Sache selbst zur Entscheidung kommt (vgl. Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ; Beschluss vom 11. Januar 1963 - BVerwG 7 B 44.61 - Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 B 131.93

    Darlegungserfordernis bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 16.01
    Eine Verpflichtung hierzu besteht nur dann, wenn das Gutachten des Sachverständigen auch unter Berücksichtigung der mündlichen Erläuterung erkennbar Mängel aufweist, namentlich von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche enthält, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des Sachverständigen bestehen oder wenn ihm ein spezielles Fachwissen fehlt, das für die Beantwortung einer besonders schwierigen Sachfrage erforderlich ist (Beschluss vom 30. März 1995 - BVerwG 8 B 167.94 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48 S. 6; Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 8 B 167.94

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtvorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 16.01
    Eine Verpflichtung hierzu besteht nur dann, wenn das Gutachten des Sachverständigen auch unter Berücksichtigung der mündlichen Erläuterung erkennbar Mängel aufweist, namentlich von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche enthält, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des Sachverständigen bestehen oder wenn ihm ein spezielles Fachwissen fehlt, das für die Beantwortung einer besonders schwierigen Sachfrage erforderlich ist (Beschluss vom 30. März 1995 - BVerwG 8 B 167.94 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48 S. 6; Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00

    Überschuldung; Eigentumsverzicht; Gewerbegrundstück; Vermietung; Miete, nicht

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 16.01
    Der Senat hat mit Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17) entschieden, dass § 1 Abs. 2 VermG auch auf bebaute Grundstücke oder Gebäude anwendbar ist, die zu gewerblichen Zwecken vermietet waren.
  • BVerwG, 11.01.1963 - VII B 44.61

    Voraussetzungen der Stellung eines Beweisantrags - Begriff des in der mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 16.01
    Mit einer derartigen Erklärung nach Durchführung der Beweisaufnahme hat sie zu erkennen gegeben, dass die Anträge nicht vorweg, sondern erst dann beschieden werden sollen, wenn die Sache selbst zur Entscheidung kommt (vgl. Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ; Beschluss vom 11. Januar 1963 - BVerwG 7 B 44.61 - Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 16).
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